Die Kunst der Selbstverteidigung

Sich über Wortspiele wie "Selbstverteidigung", "Self defense" oder "Jiu-Jitsu" zu streiten scheint müßig, da von der ursprünglichen Deutung her keine Unterschiede bestehen.

Der Ursprung der Kunst der waffenlosen Selbstverteidigung liegt weit zurück. Die Begegnung zwischen chinesischen und japanischen Kampfkünsten führte über Jahrhunderte hinweg zu einem leistungsfähigen Selbstverteidigungssystem. Manche denken, die Notwendigkeit dieser Verteidigungsart sei im Nahkampf auf dem Schlachtfeld erkannt worden. Die angewandten Techniken wurden im Laufe der Zeit in unterschiedlichen Selbstverteidigungssystemen zusammengefaßt. Es ging darum, sich ohne Waffen einem Angreifer gegenüber behaupten zu können, sich ihm gegenüber zu schützen, ohne diesen ernsthaft zu verletzen oder ihn gar zu töten.

Wie dem auch sei: es entwickelten sich aus solchen Haltungen heraus eine Vielzahl von Künsten, die heute in der Welt großen Anklang bei der Bevölkerung finden. Man denke nur an die Verbreitung von Aikido, Judo, Karate, Kempo… In so manchen Ländern werden die entwickelten Techniken sogar zu Zwecken der öffentlichen Ordnung benutzt.

Bei der Selbstverteidigung handelt es sich um eine Art „Eltern-Kunst“, wie sie manchmal genannt wird, aus der weitere Künste entspringen. Es ist eine Kombination populärer Kampfkünste, die heute gelehrt werden. Im Gegensatz zu den allgemein bekannten Kampfkünsten mit ihrem heutigen Wettkampfcharakter ist Selbstverteidigung nicht mit Sport gleich zu setzen. Wie im Sport jedoch finden wir dort eine Haltung, die an der Basis eine Schule des Respekts des Mitmenschen sein will.
Diese um die Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert in Europa eingeführte „sanfte Kunst“ ist eine Mischung aus Hebeltechniken, Stößen, Würfen usw.


Sich an unseren Aktivitäten beteiligen, setzt voraus, dass man sich nach den gesetzlich festgelegten Regeln der Notwehr verhält. Deswegen werden diese Grundsätze immer wieder den Mitgliedern ins Gedächtnis gerufen. „Unter Notwehr versteht man die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, unmittelbaren und rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwehren.“ (Art. 416 Stgb.)